Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-26, 31 A 1045/23.O

31 A 1045/23.OTribunale amministrativo26 giu 2024

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 31 A 1045/23.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-06-26

Aktenzeichen: 31 A 1045/23.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0626.31A1045.23O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Senat (Disziplinarsenat)

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungs-

verfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.