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3 A 1233/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-20, 3 A 1233/24
3 A 1233/24Tribunale amministrativo20 giu 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-20
Aktenzeichen: 3 A 1233/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0620.3A1233.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Der Antrag wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.866,98 € festgesetzt.
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