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7 B 262/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-14, 7 B 262/24
7 B 262/24Tribunale amministrativo14 giu 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-14
Aktenzeichen: 7 B 262/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0614.7B262.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.
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