Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-17, 4 E 686/22

4 E 686/22Tribunale amministrativo17 mag 2024

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 686/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-17

Aktenzeichen: 4 E 686/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0517.4E686.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger gegen den ihre Erinnerung gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 4.9.2020 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9.6.2022 werden

  1. der Kostenfestsetzungsbeschluss I vom 4.9.2020 geändert und wie folgt gefasst:

Die von den Klägern an den Beigeladenen zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf insgesamt

599,26 Euro

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 23.5.2018,

und

  1. der Kostenfestsetzungsbeschluss II vom 4.9.2022 geändert und wie folgt gefasst:

Die von den Klägern an den Beklagten zu erstattenden Kosten werden festgesetzt auf insgesamt

886,90 Euro

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 23.5.2018 aus einem Betrag von 311,63 Euro und ab dem 26.7.2018 aus einem Betrag von 575,27 Euro.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt (33,00 Euro). Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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