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7 B 1268/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-19, 7 B 1268/23
7 B 1268/23Tribunale amministrativo19 gen 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-19
Aktenzeichen: 7 B 1268/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0119.7B1268.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Baugenehmigung vom 28.5.2020 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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