Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-17, 31 A 1818/21.BDG

31 A 1818/21.BDGTribunale amministrativo17 gen 2024

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 31 A 1818/21.BDG — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-17

Aktenzeichen: 31 A 1818/21.BDG

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0117.31A1818.21BDG.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Senat (Disziplinarsenat)

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert und wie folgt neu gefasst: Die Dienstbezüge des Beklagten werden für die Dauer von 18 Monaten um 1/25 gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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