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10 A 2688/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-08, 10 A 2688/20
10 A 2688/20Tribunale amministrativo8 dic 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-08
Aktenzeichen: 10 A 2688/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1208.10A2688.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10 Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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