Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-07, 4 B 1157/23 und 4 E 733/23

4 B 1157/23 und 4 E 733/23Tribunale amministrativo7 dic 2023

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1157/23 und 4 E 733/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-12-07

Aktenzeichen: 4 B 1157/23 und 4 E 733/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1207.4B1157.23UND4E733.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 9.10.2023 wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 9.10.2023 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.