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12 A 284/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-22, 12 A 284/23
12 A 284/23Tribunale amministrativo22 nov 2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-22
Aktenzeichen: 12 A 284/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1122.12A284.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung wird gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen. Aus dem Zulassungsvorbringen des beklagten Landes ergeben sich besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache mit Blick auf die Frage, ob die streitgegenständliche Teilaufhebung des Bewilligungsbescheids und entsprechende Rückforderung des bewilligten Maßnahmebeitrags (nach vorzeitiger Beendigung der geförderten Maßnahme wegen Insolvenz des Maßnahmeträgers) auf eine andere Rechtsgrundlage als die im Zusammenhang mit dem Erlass des angefochtenen Bescheids herangezogene Vorschrift des § 16 Abs. 3 Satz 2 AFBG gestützt werden kann, hier namentlich auf § 25 AFBG.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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