Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-13, 15 B 1053/22

15 B 1053/22Tribunale amministrativo13 nov 2023

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 1053/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-11-13

Aktenzeichen: 15 B 1053/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1113.15B1053.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses wird teilweise geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller Auskunft zu seinen Fragen

„1. Wie hoch waren die von der Stiftung Q. gezahlten Anwaltshonorare für die Beratung U. gegenüber den Auskunftsansprüchen von Herrn C. Z. seit dem 23. April 2015 insgesamt bis zum heutigen Tage?

  1. Wie verteilten sich diese Anwaltshonorare auf die jeweiligen Jahre seit 23. April 2015 (bitte einzeln auflisten)?

  2. Wie hoch waren die Beratungskosten U. für die Bearbeitung von presserechtlichen und archivrechtlichen Anfragen für die Jahre 2019, 2020, 2021 sowie 2022?“

zu erteilen.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller, die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zu einem Drittel. Die jeweiligen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zu einem Drittel. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.