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22 D 271/21.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-27, 22 D 271/21.AK
22 D 271/21.AKTribunale amministrativo27 ott 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-27
Aktenzeichen: 22 D 271/21.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1027.22D271.21AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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