Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-10-16, 14 B 581/23

14 B 581/23Tribunale amministrativo16 ott 2023

Regest

Für die Rechtmäßigkeit eines Grundsteuerbescheids kommt es nicht auf die Feststellungen im Einheitswert- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid, sondern allein auf die Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid an. Dies gilt nicht nur für die Festsetzung des Steuermessbetrags, sondern auch für die Bestimmung des Steuerschuldners.

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 B 581/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-10-16

Aktenzeichen: 14 B 581/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1016.14B581.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Leitsätze

Für die Rechtmäßigkeit eines Grundsteuerbescheids kommt es nicht auf die Feststellungen im Einheitswert- und Zurechnungsfortschreibungsbescheid, sondern allein auf die Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid an. Dies gilt nicht nur für die Festsetzung des Steuermessbetrags, sondern auch für die Bestimmung des Steuerschuldners.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.781,00 € festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.