Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-21, 13 B 1037/23

13 B 1037/23Tribunale amministrativo21 set 2023

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 1037/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-09-21

Aktenzeichen: 13 B 1037/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0921.13B1037.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin zu 1. gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2023 (Az. 33/33-M1386 u.a.) wird bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens vorläufig wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin zu 2. gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2023 (Az. 33/33-M1418 u.a.) wird bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens vorläufig wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin zu 3. gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2023 (Az. 33/33-M1844 u.a.) wird bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens vorläufig wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin zu 4. gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 4. Juli 2023 (Az. 33/33-M1509 u.a.) wird bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens vorläufig wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.