Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-14, 12 A 2449/20

12 A 2449/20Tribunale amministrativo14 ago 2023

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 2449/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-08-14

Aktenzeichen: 12 A 2449/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0814.12.160A2449.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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