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1 B 325/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-07, 1 B 325/23
1 B 325/23Tribunale amministrativo7 ago 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-07
Aktenzeichen: 1 B 325/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0807.1B325.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 19.265,88 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 18.774,70 Euro festgesetzt.
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