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2 D 147/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-06, 2 D 147/20.NE
2 D 147/20.NETribunale amministrativo6 giu 2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-06
Aktenzeichen: 2 D 147/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0606.2D147.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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