Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-10, 18 A 1460/22

18 A 1460/22Tribunale amministrativo10 mar 2023

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 18 A 1460/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-10

Aktenzeichen: 18 A 1460/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0310.18A1460.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. Mai 2022 geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt unter Einbeziehung des rechtskräftigen Teils der erstinstanzlichen Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.