Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-26, 11 A 3607/20

11 A 3607/20Tribunale amministrativo26 gen 2023

Regest

1. Zur Frage nachträglichen Lärmschutzes an Eisenbahnstrecken. 2. Zum Begriff des erheblichen baulichen Eingriffs im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 16. BImSchV bei einer Eisenbahnstrecke.

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 3607/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-01-26

Aktenzeichen: 11 A 3607/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0126.11A3607.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Leitsätze

  1. Zur Frage nachträglichen Lärmschutzes an Eisenbahnstrecken.

  2. Zum Begriff des erheblichen baulichen Eingriffs im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 16. BImSchV bei einer Eisenbahnstrecke.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger zu 1. bis 4. und die Klägerin zu 7. zu je einem Sechstel und die Kläger zu 5. und 6. als Gesamtschuldner zu einem Sechstel.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren beider Instanzen auf 90.000 Euro festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.