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2 B 1144/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-24, 2 B 1144/22
2 B 1144/22Tribunale amministrativo24 gen 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-24
Aktenzeichen: 2 B 1144/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0124.2B1144.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1686,58 Euro festgesetzt.
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