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7 D 301/21.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-15, 7 D 301/21.AK
7 D 301/21.AKTribunale amministrativo15 dic 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 7 D 301/21.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1215.7D301.21AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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