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32 D 72/22.G•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-26, 32 D 72/22.G
32 D 72/22.GTribunale amministrativo26 ott 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-26
Aktenzeichen: 32 D 72/22.G
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1026.32D72.22G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Senat (Flurbereinigungsgericht)
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt eine Gerichtsgebühr von 152 Euro sowie die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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