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11 A 3009/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-24, 11 A 3009/21
11 A 3009/21Tribunale amministrativo24 ott 2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-24
Aktenzeichen: 11 A 3009/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1024.11A3009.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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