Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-06, 6 E 640/22

6 E 640/22Tribunale amministrativo6 set 2022

Regest

Eine auf die Heraufsetzung des Streitwertes abzielende Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten selbst ist regelmäßig unzulässig. Für die Erhebung einer Streitwertbeschwerde besteht kein Vertretungszwang.

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 640/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-06

Aktenzeichen: 6 E 640/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0906.6E640.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GKG § 68; GKG § 66

Leitsätze

Eine auf die Heraufsetzung des Streitwertes abzielende Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten selbst ist regelmäßig unzulässig.

Für die Erhebung einer Streitwertbeschwerde besteht kein Vertretungszwang.

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.