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13 D 49/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-08-23, 13 D 49/20.NE
13 D 49/20.NETribunale amministrativo23 ago 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-23
Aktenzeichen: 13 D 49/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0823.13D49.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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