Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-04, 12 A 3583/20

12 A 3583/20Tribunale amministrativo4 lug 2022

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 3583/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-04

Aktenzeichen: 12 A 3583/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0704.12A3583.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.