progetti
2 A 1226/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-21, 2 A 1226/19
2 A 1226/19Tribunale amministrativo21 giu 2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-21
Aktenzeichen: 2 A 1226/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0621.2A1226.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.