progetti
2 D 202/21.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-22, 2 D 202/21.NE
2 D 202/21.NETribunale amministrativo22 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 2 D 202/21.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0222.2D202.21NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Der Bebauungsplan Nr. 20/45 "D.-------straße " der Stadt L. ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.