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6 A 2766/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-15, 6 A 2766/20
6 A 2766/20Tribunale amministrativo15 feb 2022
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminaloberkommissars, der sich erst mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe seiner dienstlichen Beurteilung gegen diese wendet. Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung. Für die Bemessung des Zeitmoments im Rahmen der Verwirkung bietet die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eine zeitliche Orientierung.
Entscheidungsdatum: 2022-02-15
Aktenzeichen: 6 A 2766/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0215.6A2766.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 58 Abs. 2
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminaloberkommissars, der sich erst mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe seiner dienstlichen Beurteilung gegen diese wendet.
Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung.
Für die Bemessung des Zeitmoments im Rahmen der Verwirkung bietet die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eine zeitliche Orientierung.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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