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6 A 4629/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-15, 6 A 4629/19
6 A 4629/19Tribunale amministrativo15 dic 2021
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.
Entscheidungsdatum: 2021-12-15
Aktenzeichen: 6 A 4629/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1215.6A4629.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen charakterlicher Eignungsmängel wendet.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.
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