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8 A 973/15•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-22, 8 A 973/15
8 A 973/15Tribunale amministrativo22 nov 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-22
Aktenzeichen: 8 A 973/15
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1122.8A973.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. und 3. sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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