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10 B 1663/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-17, 10 B 1663/21
10 B 1663/21Tribunale amministrativo17 nov 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-17
Aktenzeichen: 10 B 1663/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1117.10B1663.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
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