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7 B 2051/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-20, 7 B 2051/20
7 B 2051/20Tribunale amministrativo20 set 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-20
Aktenzeichen: 7 B 2051/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0920.7B2051.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500.- Euro festgesetzt.
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