Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-12, 12 A 395/18

12 A 395/18Tribunale amministrativo12 lug 2021

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 395/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-12

Aktenzeichen: 12 A 395/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0712.12A395.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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