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7 B 546/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-26, 7 B 546/21
7 B 546/21Tribunale amministrativo26 mag 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-26
Aktenzeichen: 7 B 546/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0526.7B546.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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