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15 A 2079/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-12, 15 A 2079/19
15 A 2079/19Tribunale amministrativo12 mag 2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 15 A 2079/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0512.15A2079.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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