Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-04, 1 A 1453/18

1 A 1453/18Tribunale amministrativo4 mag 2021

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1453/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-04

Aktenzeichen: 1 A 1453/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0504.1A1453.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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