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6 B 2031/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-01, 6 B 2031/20
6 B 2031/20Tribunale amministrativo1 apr 2021
Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Entscheidungsdatum: 2021-04-01
Aktenzeichen: 6 B 2031/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0401.6B2031.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.
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