progetti
4 E 163/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-30, 4 E 163/21
4 E 163/21Tribunale amministrativo30 mar 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 4 E 163/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0330.4E163.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.1.2021 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auf 530,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.