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10 B 2059/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-30, 10 B 2059/20
10 B 2059/20Tribunale amministrativo30 mar 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-30
Aktenzeichen: 10 B 2059/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0330.10B2059.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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