Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-23, 12 A 1908/18

12 A 1908/18Tribunale amministrativo23 mar 2021

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 1908/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-23

Aktenzeichen: 12 A 1908/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0323.12A1908.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.