Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-10, 12 A 82/18

12 A 82/18Tribunale amministrativo10 mar 2021

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 82/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-10

Aktenzeichen: 12 A 82/18

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0310.12A82.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 10.500,00 EUR festgesetzt.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.