Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-24, 4 A 2564/19

4 A 2564/19Tribunale amministrativo24 feb 2021

Testo completo

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 A 2564/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-24

Aktenzeichen: 4 A 2564/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0224.4A2564.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide In-stanzen auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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