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20 B 763/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-23, 20 B 763/20
20 B 763/20Tribunale amministrativo23 dic 2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-23
Aktenzeichen: 20 B 763/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1223.20B763.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 175.000,00 Euro.
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