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1 B 210/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-16, 1 B 210/20
1 B 210/20Tribunale amministrativo16 nov 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-16
Aktenzeichen: 1 B 210/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1116.1B210.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.
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