progetti
18 A 1020/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-03, 18 A 1020/19
18 A 1020/19Tribunale amministrativo3 nov 2020
Wird einem minderjährigen Unionsbürger und dessen drittstaatsangehörigem Elternteil die Abschiebung in den Heimatstaat des minderjährigen Unionsbürgers angedroht, so ist ein Aufenthaltsrecht gemäß § 20 AEUV grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.
Entscheidungsdatum: 2020-11-03
Aktenzeichen: 18 A 1020/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1103.18A1020.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: AEUV Art. 20
Wird einem minderjährigen Unionsbürger und dessen drittstaatsangehörigem Elternteil die Abschiebung in den Heimatstaat des minderjährigen Unionsbürgers angedroht, so ist ein Aufenthaltsrecht gemäß § 20 AEUV grundsätzlich gegenüber diesem geltend zu machen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. L. T. , E. , wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.