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12 E 635/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-02, 12 E 635/20
12 E 635/20Tribunale amministrativo2 nov 2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-02
Aktenzeichen: 12 E 635/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1102.12E635.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im erstinstanzlichen Klageverfahren wird auf 1.453,09 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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