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1 B 562/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-19, 1 B 562/20
1 B 562/20Tribunale amministrativo19 ott 2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-19
Aktenzeichen: 1 B 562/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1019.1B562.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.814 Euro festgesetzt.
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