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11 A 1805/18•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-24, 11 A 1805/18
11 A 1805/18Tribunale amministrativo24 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 11 A 1805/18
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0924.11A1805.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens aller Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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