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1 B 646/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-10, 1 B 646/20
1 B 646/20Tribunale amministrativo10 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-10
Aktenzeichen: 1 B 646/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0910.1B646.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der früheren Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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