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1 B 635/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-10, 1 B 635/20
1 B 635/20Tribunale amministrativo10 set 2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-10
Aktenzeichen: 1 B 635/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0910.1B635.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 32.674,47 Euro festgesetzt.
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